Das Hinweisgeberschutzsystem für Ihr Unternehmen
Was ist audianda? Wir betreiben für Sie Ihre Meldestelle. Jede Meldung wird durch einen Rechtsanwalt und bei Bedarf durch einen Datenschutzbeauftragten bewertet. Optional helfen wir Ihnen auch bei der Aufklärung und Aufarbeitung sowie bei zukünftiger Vermeidung ähnlicher Fälle. So stärken wir die Integrität Ihres Unternehmens.
"Je größer eine Organisation ist, desto wahrscheinlicher ist es natürlich,
dass zuerst die operativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eben nicht das Management diese Fehler entdecken.
Wenn diese Fehler schwere Rechtsverstöße darstellen, dann liegt es im Interesse eines Unternehmens,
schnell davon zu erfahren, damit man die Dinge abstellen kann; denn sonst drohen rechtliche Sanktionen und schwere Reputationsschäden.
Deshalb ist Hinweisgeberschutz Unternehmensschutz."
Justizminister Marco Buschmann, 29.09.2022 im Deutschen Bundestag
audianda – Verwandeln Sie Ihre Pflicht in einen Wettbewerbsvorteil
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verlangt von Ihnen als Unternehmer das Bereitstellen eines Hinweisgebersystems, wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt.
Geschützt sind dabei unter anderem Meldungen Ihrer Mitarbeiter wegen
- Rechtsverstößen durch Ihr Unternehmen oder Ihre Mitarbeitenden,
- Belästigung am Arbeitsplatz,
- Vernachlässigung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette,
- Tätigkeiten, die Sanktionen jedweder Art auslösen können und
- Verstöße gegen das Geldwäschegesetz.
Der größte Schaden kann Ihnen allerdings dadurch entstehen, dass Sie Missstände in Ihrem Unternehmen nicht entdecken und Sie diese nicht abstellen können. Verstehen Sie deshalb die Einrichtung eines Hinweisgebersystems nicht nur als Abwendung von gesetzlichen oder gerichtlichen Sanktionen, sondern als Chance für Ihr Unternehmen.
Mit unserer Hilfe ergeben sich Chancen für Gegenmaßnahmen! audianda wird ein Bestandteil Ihres Compliance-Management-Systems.